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Humvees
Unsere aktuellen Angebote
Derzeit weitere 21 Humvees am Standort Neustadt/Aisch!
Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen zu weiteren aktuellen HUMVEE Lagerfahrzeugen, Zubehör, Aufbereitung und Beratung!
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Unsere Humvees in Action
Das können Sie von uns erwarten
TÜV
Unsere Fahrzeuge bekommen auf ihren Wunsch:
1.Vollgutachten gemäß § 21 StVZO
Dieser Paragraph regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Vollgutachten sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können oder bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden. Ausgenommen sind Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer so genannten EG-Übereinstimmungserklärung, die Fahrzeug-Identifikations-Nummern-bezogen vom Hersteller/Importeur ausgestellt wurde. Für einzeln importierte Fahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum (z.B. USA) ist immer ein Vollgutachten erforderlich!
Ausnahmen für Importfahrzeuge aus USA:
Trotz der erforderlichen Umbaumaßnahmen wird es mit vertretbarem finanziellen und technischen Aufwand nicht gelingen, ein US-Fahrzeug so zu verändern, dass es vollständig den Richtlinien der EG bzw. den Zulassungsvorschriften der StVZO (Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung) entspricht. Aus diesem Grunde erteilen die Zulassungsbehörden von bestimmten Vorschriften, die Ihr Importfahrzeug erfüllen müsste, aber nicht erfüllt, eine so genannte Ausnahmegenehmigung, so dass trotzdem eine Zulassung erfolgen kann.
2. Gutachten §23 für Oldtimer
Seit 1997 gibt es eine spezielle Oldtimer-Zulassung. Sie erkennen diesen Status am Kennzeichen: Hinter der Erkennungsnummer folgt der Buchstabe „H". Das Finanzamt besteuert Oldtimer-Autos derzeit pauschal mit 191 Euro.
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